Staplerschein - Ausbildung

Wir führen bundesweite Staplerschein - Ausbildungen
gemäß BGG 925 , BGV D27 sowie BGV A1
direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen durch!
Qualität zu einem fairen Preis! Kostenübersicht

Folgende Lehrgangsinhalte beinhaltet dabei die theoretische
Staplerschein - Ausbildung
Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Aufbau u. Funktion einschl. Anbaugeräte
Antriebsarten
Standsicherheit
Betrieb allgemein
Regelmäßige Prüfung
Umgang mit Last
Sondereinsätze
Verkehrsregeln/ Verkehrswege
Abschlussprüfung Theorie
Lehrgangsinhalte Staplerschein - Ausbildung Praxis
Lastschwerpunktdiagramm
Hinweise auf Gefahrenstellen
Gewöhnung an das Flurförderzeug
Verlassen des Flurförderzeugs
Fahr- und Stapelübungen
Abschlussprüfung
Das Ziel der Staplerschein-Ausbildung sind hierbei z.B.
Unfälle vermeiden
Schäden vermeiden
Kosten einsparen
Voraussetzungen für den Erweb des Staplerscheins
Mindestalter 18 Jahre
Geistige und körperliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern
Vorsorgeuntersuchung nach G 25 für Fahr -Steuer und Überwachungstätigkeiten (Fragen Sie uns!)
Weitere Informationen zum Staplerschein bzw. Staplerschein - Schulung
Gabelstapler im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift Fördermittel,
die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie
1. mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar,
2. zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet
und
3. zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.
Hierfür ist eine ausreichende Ausbildung bzw. Staplerschein erforderlich.
Gabeslstapler bzw. Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift
zusätzlich zu Absatz 1 dadurch gekennzeichnet, dass sie
1. zum Heben, Stapeln oder In-Regale-Einlagern von Lasten eingerichtet sind
und
2. Lasten selbst aufnehmen und absetzen können.
Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung, die die Last oder das Lastaufnahmemittel
höher als bodenfrei heben können, im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift
sind zusätzlich zu Absatz 1 dadurch gekennzeichnet, dass das Lastaufnahmemittel
bei der Hub- und Senkbewegung in einer geraden und senkrechten oder nahezu
senkrechten mechanischen Führung läuft.
Ausbildung bzw. Staplerschein erforderlich.
Mitgänger-Flurförderzeuge gehören gemäß der UVV zu den
Gabelstapler die durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert werden.
Unterweisung ausreichend.
Zu Regalstaplern gehören gemäß der UVV z.B. Seitenstapler,
Dreiseitenstapler und Quergabelstapler, die zum Ein- oder Auslagern ganzer Ladeeinheiten
eingerichtet sind.
Ausbildung bzw. Staplerschein erforderlich.
Kommissionierstapler im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Flurförderzeuge
mit einem höher als 1,2 m über Flur hebbaren Standplatz für den Kommissionierer.
Ausbildung bzw. Staplerschein erforderlich.
Kommissioniergeräte gemäß der UVV sind Flurförderzeuge
ohne Standplatz oder mit nicht hebbarem Standplatz oder mit einem bis
1,2 m über Flur hebbaren Standplatz für den Kommissionierer.
Ausbildung bzw. Staplerschein erforderlich.
Schmalgänge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Verkehrswege
für Stapler in Regalanlagen ohne beidseitigem Sicherheitsabstand von
jeweils mindestens 0,50 m zwischen den am weitesten ausladenden Teilen der Flurförderzeuge
einschließlich ihrer Last und festen Teilen der Umgebung.
Kriechgeschwindigkeit im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ist eine
Geschwindigkeit bis 2,5 km/h.
Bodenfrei Heben im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ist ein Anheben
der Last oder des Lastaufnahmemittels bis 0,50 m über Flur.
Fahrer im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Personen, die Flurförderzeuge
steuern.Staplerschein erforderlich!
Anhänger im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fördermittel ohne
eigenen Antrieb, die so eingerichtet sind, dass sie bestimmungsgemäß an Flurförderzeuge
angekoppelt werden können.
